Solarspitzengesetz: die 60-%-Regel und warum ein Speicher hilft

Aktualisiert am · Von JEWO Solar · Quellen sind im Text verlinkt

Illustration: JA Solar 485W Full-Black-Module auf einem DachIllustration

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz. Neue Photovoltaikanlagen über 2 kW, die noch keinen Smart Meter haben, dürfen vorübergehend nur 60 % ihrer Anlagenleistung ins Netz einspeisen (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein). Wer den Rest nicht selbst verbraucht, verschenkt an sonnigen Tagen Strom.

Auf einen Blick

Gilt seit25. Februar 2025
Betrifftneue PV-Anlagen über 2 kW ohne Smart Meter
Einspeisegrenze60 % der Anlagenleistung (bei 5,34 kWp etwa 3,2 kW)
Gilt bisein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut ist
Negative Börsenstrompreisekeine Einspeisevergütung, die Zeiten werden an die 20 Jahre angehängt
Einspeisevergütung7,70 ct/kWh (bis 10 kW, Inbetriebnahme ab 1. August 2026)
Netzstrom im Schnitt37,0 ct/kWh

Was sich geändert hat

60 % Einspeisegrenze. Die Grenze gilt für die Leistung, die ins Netz fließt, nicht für die Anlage selbst. Der Wechselrichter regelt sie. Bei 11 Modulen à 485W (5,34 kWp) sind das höchstens etwa 3,2 kW Einspeisung. Die Grenze gilt, bis ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut ist.

Keine Vergütung bei negativen Preisen. Wenn der Strompreis an der Börse negativ ist, gibt es für neue Anlagen keine Einspeisevergütung. Diese Zeiten werden an die 20-jährige Vergütungsdauer angehängt (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein).

Warum ein Speicher hier hilft

Mittags erzeugt eine 5-kWp-Anlage im Sommer deutlich mehr, als ein Haushalt gerade verbraucht. Ohne Speicher wird alles über der 60-%-Grenze abgeregelt, dieser Strom entsteht also gar nicht. Ein Speicher nimmt diesen Überschuss auf, und Sie nutzen ihn am Abend.

Auch ohne Grenze lohnt sich Eigenverbrauch: Für eingespeisten Strom gibt es bei Anlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026 7,70 ct/kWh (Bundesnetzagentur); Netzstrom kostet Haushalte im Schnitt 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, August 2026). Die Verbraucherzentrale rät ebenfalls, den Eigenverbrauch zu steigern, zum Beispiel mit einem Batteriespeicher (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein).

Dafür brauchen Sie einen Hybrid-Wechselrichter, der Module und Speicher steuert. Die Unterschiede erklären wir unter Hybrid- oder normaler Wechselrichter.

Was noch kommen kann

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett eine EEG-Novelle beschlossen (Bundesregierung): Neue Anlagen sollen künftig über die Direktvermarktung statt mit fester Einspeisevergütung in den Markt kommen, und die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dachanlagen soll auf 50 % begrenzt werden. Das ist ein Regierungsentwurf, Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Geräte für so eine Anlage

JA Solar JAT54S41 LR 485W Full-Black N-Type Solarmodul

JA Solar 485W Full-Black-Modul (N-Type)

Wirkungsgrad24,3 %
Leistungs­garantie30 J.
Zellen108
95 € / Stück
Produktseite (Englisch)
5-kW-Hybrid-Wechselrichter für Solar und Speicher

5-kW-Hybrid-Wechselrichter

Leistung5000 W
MonitoringWLAN
Garantie5 J.
890 € / StückIn den Warenkorb
Produktseite (Englisch)
10-kWh-LiFePO4-Stromspeicher für Zuhause

10-kWh-LiFePO4-Stromspeicher

Kapazität10 kWh
Zyklen6000+
Garantie10 J.
3.200 € / StückIn den Warenkorb
Produktseite (Englisch)

Das komplette Set mit Preisvergleich finden Sie unter Solaranlage mit Speicher. Ob der Wechselrichter die Einspeisebegrenzung für Ihren Netzbetreiber erfüllt, klären Sie bitte vor der Bestellung mit uns oder Ihrem Installateur.

Häufige Fragen

Was ist die 60-%-Regel des Solarspitzengesetzes?

Neue PV-Anlagen über 2 kW, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen und noch keinen Smart Meter haben, dürfen vorübergehend höchstens 60 % ihrer Anlagenleistung ins Netz einspeisen.

Darf meine Anlage größer sein, als sie einspeisen darf?

Ja. Die Grenze betrifft nur die Einspeiseleistung. Der Wechselrichter begrenzt sie, und was Sie selbst verbrauchen oder speichern, zählt nicht dazu.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Für neue Anlagen gibt es in diesen Zeiten keine Einspeisevergütung. Die betroffenen Zeiten werden an die 20-jährige Vergütungsdauer angehängt.

Lohnt sich ein Speicher mit der 60-%-Grenze?

Oft ja, weil der Speicher Strom aufnimmt, der sonst abgeregelt würde, und weil selbst verbrauchter Strom (im Schnitt 37,0 ct/kWh Netzpreis) mehr wert ist als die Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh). Ein Rechenbeispiel finden Sie im Ratgeber „Lohnt sich ein Stromspeicher?“.

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